philosophie-bg

Maklerservice

T. 0731 95 41 54 - 60

Kaufvertrag

Beim Notartermin wechselt eine Immobilie ihren Besitzer. Hier fungiert Ihr Notar als unparteiischer Berater. Im Vorfeld hat der Jurist im Kaufvertrag die Wünsche aller Parteien in rechtssicherer Form formuliert, um Streitigkeiten im Vorfeld zu verhindern. Der Vertrag ging zuvor zur Prüfung an alle Beteiligten.

Erst, wenn alle Voraussetzungen für die Beurkundung erfüllt sind (der Vertragsentwurf geprüft, alle Fragen geklärt und die Kaufpreiszahlung von Seiten des Käufers ist sichergestellt), findet der Termin mit Ihrem Notar und Ihrem Käufer statt.  Wir begleiten Sie zu Ihrem Notartermin, um unerwartete Unsicherheiten zu zerstreuen oder inhaltliche Fragen nochmals zu erörtern. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass Sie zufrieden sind, wenn Sie den Kaufvertrag unterschreiben.

sprechen sie mit uns unverbindlich über ihr immobilien-thema!